Schulbegleitung richtet sich an Schüler*innen mit einer wesentlichen geistigen, körperlichen, sinnesbeeinträchtigten oder mehrfachen Behinderung gem. § 99 SGB IX sowie an Schüler*innen mit einer seelischen oder drohenden seelischen Behinderung gem. § 35 a SGB VIII.
Die Schulbegleitung soll der leistungsberechtigten Person die Teilnahme am Unterricht sowie am Schulleben ermöglichen und zur selbstbestimmten und gleichberechtigten Teilhabe an Bildung und allen sozialen Aspekten des Schulbesuchs verhelfen.
Ziel ist, eine der Fähigkeiten und Leistungen entsprechenden Schulbildung der leistungsberechtigten Person. Schulbegleitung hat als wesentliche Zielsetzung die Umsetzung der Inklusion.
Die individuelle Schulbegleitung begleitet Schüler*innen im 1:1 Setting.
Individuelle Schulbegleitung leistet die Buth und Michnik GmbH derzeit in Schulen der Stadt Oldenburg sowie Schulen der Landkreise Oldenburg, Ammerland und Cloppenburg.
Durch das Oldenburger Modell der pauschalierten Schulbegleitung haben wir die Möglichkeit, Schulbegleitung an den mit uns kooperierenden Schulen der Stadt Oldenburg in team- und systembezogener Form anzubieten. Die Schulbegleitung arbeitet dann unter Einbezug der Lerngruppe mit einem/r Schüler*in mit festgestellten Eingliederungshilfebedarf oder in präventiver Form mit Schüler*innen mit Teilhabebedarf ohne festgestellten Eingliederungshilfebedarf.
An der Soeste-Schule Barßel Elisabethfehn ermöglicht uns der Landkreis Cloppenburg in Kooperation mit dem Landkreis Ammerland ebenfalls eine team- und systembezogene Form der Schulbegleitung.